Im Auftrag von Gerichten und Privatleuten übernimmt und sichert der Nachlasspfleger, die Nachlässe von Verstorbenen.
Die Erbenermittlung ist eines der häufigsten Probleme eines Erbfalles, wenn Erben zum Teil oder gänzlich unbekannt sind.
Nachlässe sind sehr individuell. Der Nachlassverwalter muss differenziert auf alle Aspektpunkte eingehen.
Möchte ein Erblasser seinen Nachlass regeln gibt es oft gute Gründe dafür, im eigenen Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen.
Verantwortung für Menschen, die nur eingeschränkt am Rechtsverkehr teilnehmen können. Kompetenz und Leidenschaft in einem Beruf!
Curator de Jure (THD).
Über meine Person.
Berufsbetreuer,
Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker
Wir sind hier, um Menschen in allen Lebenssituationen zu unterstützen, unabhängig von ihren Einschränkungen oder Herausforderungen. Als Ihr Partner und Ihre Stütze stehen wir an Ihrer Seite, um Ihnen in den Bereichen zu helfen, in denen Sie Unterstützung benötigen.
Von der Nachlasspflege bis zur Erbenermittlung bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Berufsbetreuungsdienste stehen Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Belange gehört und vertreten werden.
Es liegt es uns am Herzen, sicherzustellen, dass jeder Zugang zu den Dienstleistungen hat, die er benötigt. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche respektiert werden, und bieten Unterstützung in jeder Phase des Prozesses.
Die Verwaltung eines verstorbenen Menschen Vermögens durch eine Nachlasspflegschaft ist ein rechtlicher Prozess mit dem Ziel, das Erbe gemäß den Wünschen des Verstorbenen und den geltenden Gesetzen zu verwalten und zu verteilen.
Ein vom Gericht ernannter Nachlasspfleger übernimmt die Verantwortung für die Abwicklung der Angelegenheiten des Nachlasses, was typischerweise die Prüfung und Erfassung des Nachlasses, die Begleichung von Schulden und die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die rechtmäßigen Erben umfasst.
Während dieser Zeit unterliegt der Nachlasspfleger der Aufsicht durch die Gerichte und muss regelmäßig Bericht erstatten über seine Tätigkeiten. Sobald alle Angelegenheiten des Nachlasses erledigt sind, wird die Nachlasspflegschaft aufgehoben und der Nachlasspfleger entlassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflichten eines Nachlasspflegers je nach Rechtsprechung variieren können. Daher ist es entscheidend, einen qualifizierten und erfahrenen Nachlasspfleger zu beauftragen, um eine effiziente Abwicklung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen.
Erbenermittlung ist der Prozess, bei dem die Identität und die Anzahl der rechtmäßigen Erben eines verstorbenen Menschen ermittelt werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Verstorbenen gemäß seinen Wünschen und den geltenden Gesetzen an die richtigen Personen weitergegeben wird.
Das Hauptziel der Erbenermittlung besteht darin, eine vollständige Liste der rechtmäßigen Erben zu erstellen, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Verstorbenen gemäß seinen Wünschen und den geltenden Gesetzen verwaltet und verteilt wird.
Der Nachlassverwalter trägt eine bedeutende Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung eines verschuldeten oder undurchsichtigen Erbes. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den gesamten Umfang des Nachlasses zu überblicken und ihn klar vom Privatvermögen der Erben zu trennen. Schulden werden ausschließlich aus dem Nachlass beglichen und nicht aus dem privaten Vermögen der Erben.
Ein Nachlassverwalter wird entweder von den rechtmäßigen Erben oder von Nachlassgläubigern beauftragt.
Die Aufgaben eines Nachlassverwalters können je nach Rechtssprechung und den spezifischen Umständen variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende
Schritte:
Es ist von entscheidender Bedeutung, eine sorgfältige Nachlassverwaltung sicherzustellen, um zu gewährleisten, dass das Vermögen des Verstorbenen gemäß seinen Wünschen und den geltenden Gesetzen ordnungsgemäß verwaltet und verteilt wird.
Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die vom Testamentsverfasser (auch als „Erblasser“ bezeichnet) im Testament benannt wird, um nach dessen Tod dessen Vermögen zu verwalten und zu verteilen.
Die Verantwortung des Testamentsvollstreckers besteht darin, die Anweisungen des Erblassers bezüglich der Vermögensverteilung zu befolgen und sicherzustellen, dass diese Anweisungen gemäß den geltenden Gesetzen umgesetzt werden.
Im Gegensatz zum Nachlasspfleger wird der Testamentsvollstrecker nicht vom Gericht bestellt und arbeitet auf freiwilliger Basis. Die Befugnisse und Pflichten eines Testamentsvollstreckers hängen von den Anweisungen im Testament ab und können von Fall zu Fall variieren.
Es ist wichtig, dass der Testamentsvollstrecker die Anweisungen des Erblassers sorgfältig und gemäß den geltenden Gesetzen umsetzt, um eine ordnungsgemäße Verwaltung und Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.
Übernehmen Verantwortung für Menschen, die nur eingeschränkt am Rechtsverkehr teilnehmen können und verschaffen ihnen dadurch Zugang zu den Hilfen, die ihnen von Rechts wegen zustehen. Ohne eine rechtliche Betreuung würden diese Menschen sich selbst überlassen oder fremdbestimmt.
Mein Name ist Harald Roth, ich wurde 1975 geboren und bin seit vielen Jahren als Berufsbetreuer, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker tätig. Mein beruflicher Weg war stets geprägt von Verantwortung, Empathie und dem Wunsch, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen zu unterstützen.
Nach meiner Ausbildung zum Tischler begann ich meine Laufbahn im handwerklichen Bereich. Als Zivildienstleistender entdeckte ich meine Leidenschaft für die Arbeit mit Menschen und absolvierte eine Ausbildung zum Rettungsassistenten. Diese Zeit hat mich sehr geprägt – insbesondere im Umgang mit Menschen, die schnelle, klare Entscheidungen und menschliches Mitgefühl gleichermaßen benötigen.
Danach arbeitete ich als Vertriebsmanager und Versicherungsmakler, spezialisiert auf Kapitalanlagen und Investmentfonds. Diese Tätigkeit erweiterte mein Wissen in wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen und gab mir ein tiefes Verständnis für finanzielle Zusammenhänge – ein Wissen, das mir auch heute in meiner Arbeit zugutekommt.
Seit 2014 bin ich als Berufsbetreuer, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker tätig. Hier kann ich meine vielfältigen beruflichen Erfahrungen verbinden: Empathie, Organisationstalent, rechtliches Verständnis und Verantwortungsbewusstsein.
Um meine fachliche Qualifikation weiter zu vertiefen, absolvierte ich ein Fernstudium an einer Fachhochschule, das ich mit dem Abschluss „Curator de Jure“ erfolgreich abgeschlossen habe.
Ich lege großen Wert auf Transparenz, Menschlichkeit und Verlässlichkeit. Mein Ziel ist es, Menschen in schwierigen Lebensphasen kompetent zu begleiten, ihre Rechte zu wahren und faire Lösungen zu finden – mit Herz, Erfahrung und juristischem Sachverstand.
