Willkommen bei uns

Kompetenz und Leidenschaft in einem Beruf!

Nachlasspflege

Im Auftrag von Gerichten und Privatleuten übernimmt und sichert der Nachlasspfleger, die Nachlässe von Verstorbenen.

Erbenermittlung

Die Erbenermittlung ist eines der häufigsten Probleme eines Erbfalles, wenn Erben zum Teil oder gänzlich unbekannt sind.

Nachlassverwaltung

Nachlässe sind sehr individuell. Der Nachlassverwalter muss differenziert auf alle Aspektpunkte eingehen.

Testamentsvollstreckung

Möchte ein Erblasser seinen Nachlass regeln gibt es oft gute Gründe dafür, im eigenen Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen.

Berufsbetreuer

Verantwortung für Menschen, die nur eingeschränkt am Rechtsverkehr teilnehmen können. Kompetenz und Leidenschaft in einem Beruf!

Harald Roth

Curator de Jure (THD).
Über meine Person.
Berufsbetreuer, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker 

Über uns

Ihr vertrauenswürdiger Partner

Wir sind hier, um Menschen in allen Lebenssituationen zu unterstützen, unabhängig von ihren Einschränkungen oder Herausforderungen. Als Ihr Partner und Ihre Stütze stehen wir an Ihrer Seite, um Ihnen in den Bereichen zu helfen, in denen Sie Unterstützung benötigen.

Von der Nachlasspflege bis zur Erbenermittlung bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Berufsbetreuungsdienste stehen Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Belange gehört und vertreten werden.

Es liegt es uns am Herzen, sicherzustellen, dass jeder Zugang zu den Dienstleistungen hat, die er benötigt. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche respektiert werden, und bieten Unterstützung in jeder Phase des Prozesses.

"Unsere Aufgaben sind oft anspruchsvoll, nie langweilig, eben wie Geschichten die das Leben schreibt."

Harald Roth

Leistungen

Gern unterstützen wir Sie bei folgenden Themen

Nachlasspflege

Die Verwaltung eines verstorbenen Menschen Vermögens durch eine Nachlasspflegschaft ist ein rechtlicher Prozess mit dem Ziel, das Erbe gemäß den Wünschen des Verstorbenen und den geltenden Gesetzen zu verwalten und zu verteilen.

Ein vom Gericht ernannter Nachlasspfleger übernimmt die Verantwortung für die Abwicklung der Angelegenheiten des Nachlasses, was typischerweise die Prüfung und Erfassung des Nachlasses, die Begleichung von Schulden und die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die rechtmäßigen Erben umfasst.

Während dieser Zeit unterliegt der Nachlasspfleger der Aufsicht durch die Gerichte und muss regelmäßig Bericht erstatten über seine Tätigkeiten. Sobald alle Angelegenheiten des Nachlasses erledigt sind, wird die Nachlasspflegschaft aufgehoben und der Nachlasspfleger entlassen.

Pflichten eines Nachlasspflegers
  • Verwaltung des Nachlasses: Der Nachlasspfleger trägt die Verantwortung für die Verwaltung des gesamten Nachlasses, einschließlich Vermögenswerten und Einkommens. Dies umfasst das Einsammeln und Verwalten von Vermögenswerten sowie die Überwachung von Einkommensströmen und die Begleichung von Schulden.
  • Durchführung von Verkäufen und Übertragungen: Um die Angelegenheiten des Nachlasses zu regeln, kann der Nachlasspfleger Verkäufe und Übertragungen von Vermögenswerten vornehmen.
  • Überwachung laufender Angelegenheiten: Der Nachlasspfleger behält laufende Angelegenheiten im Auge, wie Miet- und Pachtverträge sowie Versicherungen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten: Zur effizienten Abwicklung kann der Nachlasspfleger mit anderen Fachleuten wie Anwälten, Notaren, Buchhaltern und Erbenermittlern zusammenarbeiten.
  • Überwachung von Verfahren: Bei Bedarf überwacht der Nachlasspfleger Verfahren vor Gerichten und Regierungsbehörden, um sicherzustellen, dass diese gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflichten eines Nachlasspflegers je nach Rechtsprechung variieren können. Daher ist es entscheidend, einen qualifizierten und erfahrenen Nachlasspfleger zu beauftragen, um eine effiziente Abwicklung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen.

Erbenermittlung

Erbenermittlung ist der Prozess, bei dem die Identität und die Anzahl der rechtmäßigen Erben eines verstorbenen Menschen ermittelt werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Verstorbenen gemäß seinen Wünschen und den geltenden Gesetzen an die richtigen Personen weitergegeben wird.

Aufgaben eines Erbenermittlers
  • Identifizierung der Erben: Ein Erbenermittler unterstützt bei der Identifizierung der Personen, die Anspruch auf das Erbe haben.
  • Recherche und Dokumentenanalyse: Der Erbenermittler führt umfangreiche Recherchen durch, um relevante Dokumente zur Bestimmung der Erben zu finden, darunter Testamente, Eheverträge und Geburtsurkunden.
  • Überprüfung von Rechtsdokumenten: Die Gültigkeit von Rechtsdokumenten wird vom Erbenermittler überprüft, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
  • Kontaktaufnahme mit potenziellen Erben: Der Erbenermittler informiert potenzielle Erben über ihre Ansprüche und steht mit ihnen in Kontakt.
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten: Zur effizienten Bearbeitung der Angelegenheiten arbeitet der Erbenermittler eng mit anderen Fachleuten wie Rechtsanwälten, Notaren und Buchhaltern zusammen.
  • Verwaltung des Nachlasses: Bei Bedarf unterstützt der Erbenermittler auch bei der Verwaltung des Nachlasses und der Verteilung der Vermögenswerte an die Erben.

Das Hauptziel der Erbenermittlung besteht darin, eine vollständige Liste der rechtmäßigen Erben zu erstellen, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Verstorbenen gemäß seinen Wünschen und den geltenden Gesetzen verwaltet und verteilt wird.

Nachlass­verwaltung

Der Nachlassverwalter trägt eine bedeutende Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung eines verschuldeten oder undurchsichtigen Erbes. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den gesamten Umfang des Nachlasses zu überblicken und ihn klar vom Privatvermögen der Erben zu trennen. Schulden werden ausschließlich aus dem Nachlass beglichen und nicht aus dem privaten Vermögen der Erben.

Ein Nachlassverwalter wird entweder von den rechtmäßigen Erben oder von Nachlassgläubigern beauftragt.

Aufgaben eines Nachlassverwalters

Die Aufgaben eines Nachlassverwalters können je nach Rechtssprechung und den spezifischen Umständen variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende
Schritte:

  • Inventarisierung des Nachlasses: Überprüfung aller Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen.
  • Bezahlung von Schulden: Begleichung aller fälligen Schulden des Verstorbenen ausschließlich aus dem Nachlass.
  • Verteilung des Vermögens: Übertragung des verbleibenden Vermögens gemäß dem Testament oder geltendem Recht an die berechtigten Erben.
  • Verwaltung von Immobilien: Verwaltung und gegebenenfalls Verkauf von Immobilien, die Teil des Nachlasses sind.
  • Kommunikation mit den Erben: Überprüfung und Übermittlung von Informationen an die berechtigten Erben über den Fortschritt der Nachlassverwaltung.
  • Durchführung von Gerichtsverfahren: Durchführung von Gerichtsverfahren, falls erforderlich, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nachlass zu lösen.
  • Einhaltung rechtlicher Anforderungen: Überprüfung und Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nachlassverwaltung.

Es ist von entscheidender Bedeutung, eine sorgfältige Nachlassverwaltung sicherzustellen, um zu gewährleisten, dass das Vermögen des Verstorbenen gemäß seinen Wünschen und den geltenden Gesetzen ordnungsgemäß verwaltet und verteilt wird.

Testament­vollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die vom Testamentsverfasser (auch als „Erblasser“ bezeichnet) im Testament benannt wird, um nach dessen Tod dessen Vermögen zu verwalten und zu verteilen.

Die Verantwortung des Testamentsvollstreckers besteht darin, die Anweisungen des Erblassers bezüglich der Vermögensverteilung zu befolgen und sicherzustellen, dass diese Anweisungen gemäß den geltenden Gesetzen umgesetzt werden.

Im Gegensatz zum Nachlasspfleger wird der Testamentsvollstrecker nicht vom Gericht bestellt und arbeitet auf freiwilliger Basis. Die Befugnisse und Pflichten eines Testamentsvollstreckers hängen von den Anweisungen im Testament ab und können von Fall zu Fall variieren.

Aufgaben eines Testamentsvollstreckers
  • Umsetzung des Testaments: Der Testamentsvollstrecker ist dafür verantwortlich, die im Testament festgelegten Anweisungen des Verstorbenen umzusetzen.
  • Verwaltung des Nachlasses: Dies beinhaltet das Sammeln und Verwalten von Vermögenswerten, die Überwachung von Einkommensströmen und die Begleichung von Schulden.
  • Durchführung von Verkäufen und Übertragungen: Der Testamentsvollstrecker führt Verkäufe und Übertragungen von Vermögenswerten durch, um die Anweisungen des Verstorbenen zu erfüllen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten: Der Testamentsvollstrecker arbeitet mit anderen Fachleuten wie Rechtsanwälten, Notaren, Buchhaltern und Erbenermittlern zusammen, um die Angelegenheiten effizient abzuwickeln.
  • Verteilung des Nachlasses: Der Testamentsvollstrecker verteilt den Nachlass gemäß den im Testament festgelegten Anweisungen an die begünstigten Parteien.

 

Es ist wichtig, dass der Testamentsvollstrecker die Anweisungen des Erblassers sorgfältig und gemäß den geltenden Gesetzen umsetzt, um eine ordnungsgemäße Verwaltung und Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.

Berufsbetreuer

Übernehmen Verantwortung für Menschen, die nur eingeschränkt am Rechtsverkehr teilnehmen können und verschaffen ihnen dadurch Zugang zu den Hilfen, die ihnen von Rechts wegen zustehen. Ohne eine rechtliche Betreuung würden diese Menschen sich selbst überlassen oder fremdbestimmt.

Harald Roth

Mein Name ist Harald Roth, ich wurde 1975 geboren und bin seit vielen Jahren als Berufsbetreuer, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker tätig. Mein beruflicher Weg war stets geprägt von Verantwortung, Empathie und dem Wunsch, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen zu unterstützen.

Mein Weg zu meiner heutigen Tätigkeit

Nach meiner Ausbildung zum Tischler begann ich meine Laufbahn im handwerklichen Bereich. Als Zivildienstleistender entdeckte ich meine Leidenschaft für die Arbeit mit Menschen und absolvierte eine Ausbildung zum Rettungsassistenten. Diese Zeit hat mich sehr geprägt – insbesondere im Umgang mit Menschen, die schnelle, klare Entscheidungen und menschliches Mitgefühl gleichermaßen benötigen.

Danach arbeitete ich als Vertriebsmanager und Versicherungsmakler, spezialisiert auf Kapitalanlagen und Investmentfonds. Diese Tätigkeit erweiterte mein Wissen in wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen und gab mir ein tiefes Verständnis für finanzielle Zusammenhänge – ein Wissen, das mir auch heute in meiner Arbeit zugutekommt.

Seit 2014 bin ich als Berufsbetreuer, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker tätig. Hier kann ich meine vielfältigen beruflichen Erfahrungen verbinden: Empathie, Organisationstalent, rechtliches Verständnis und Verantwortungsbewusstsein.

Um meine fachliche Qualifikation weiter zu vertiefen, absolvierte ich ein Fernstudium an einer Fachhochschule, das ich mit dem Abschluss „Curator de Jure“ erfolgreich abgeschlossen habe.

Ich lege großen Wert auf Transparenz, Menschlichkeit und Verlässlichkeit. Mein Ziel ist es, Menschen in schwierigen Lebensphasen kompetent zu begleiten, ihre Rechte zu wahren und faire Lösungen zu finden – mit Herz, Erfahrung und juristischem Sachverstand.

Mir ist es wichtig, den von mir betreuten Menschen auf Augenhöhe zu begegnen und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie sich auf mich verlassen können!

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